AGB.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der brewes GmbH  (nachfolgend Verkäuferin)  mit Unternehmern gemäß § 14 BGB (nachfolgend Kunden). Bis zur Abfassung neuer AGB durch die Verkäuferin gelten die nachfolgenden AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

AGB des Kunden finden keine Berücksichtigung, auch wenn der Verkäufer deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

Die von der Verkäuferin im Online-Shop, in Prospekten, Flyern oder in/auf sonstigen Medien angebotenen Waren und Produkte stellen kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum). Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Übergabe der bestellten Waren und Produkte an das mit dem Versand an den Kunden betraute Transportunternehmen oder durch Übersendung einer Annahme-erklärung der Verkäuferin an den Kunden.

Eine an den Kunden per E-Mail versandte Eingangsbestätigung seiner Bestellung stellt keine rechtsverbindliche Annahme dar.

 

3. Lieferung

Die Verkäuferin liefert die Waren und Produkte ab Werk. Von der Verkäuferin mitgeteilte Lieferfristen und –termine sind nur verbindlich, wenn sie zwischen Verkäuferin und Kunde ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen und –termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder ein sonstiges Transportunternehmen. Im Falle höherer Gewalt oder sonst unvorhersehbarer Leistungshindernisse im Risikobereich der Verkäuferin (z. B. Streik, Aussperrung, Feuer, fehlende Zulieferungen) verlängern sich die (verbindlichen) Lieferfristen und –termine angemessen.

Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin.

 

4. Bezahlung

Alle Waren- und Produktpreise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer. Kosten für Versand, Verpackung, Zölle etc. werden zusätzlich berechnet. 

Bei Neukunden ist die Verkäuferin berechtigt, Lieferung und Leistung von einer Vorkassezahlung des Kunden abhängig zu machen. Gleiches gilt, wenn der Verkäuferin nach Bestellung durch den Kunden Umstände bekannt werden, die geeignet sind begründete Zweifel darüber aufkommen zu lassen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht wird nachkommen können.   Rechnungen der Verkäuferin sind binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderung zu beauftragen.

 

5. Mehr- und Minderlieferung

Liegt dem Vertrag die Lieferung von Waren und Produkten nach individuellen Vorgaben des Kunden zugrunde (Spezialanfertigungen), so ist die Verkäuferin berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der ursprünglichen Bestellmenge vorzunehmen, sowie berechtigt und verpflichtet, die tatsächlich gelieferte Menge abzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die tatsächlich gelieferte Menge abzunehmen und zu bezahlen.

Werden für die Spezialanfertigungen gesonderte Werkzeuge angefertigt (z. B. Stanzwerkzeuge, Schablonen, Filme), so bleiben diese im Eigentum der Verkäuferin. 

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Waren und Produkte bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der hierüber gelegten Rechnung Eigentum der Verkäuferin. Der Kunde hat die Verkäuferin unverzüglich zu informieren, wenn Dritte die Rechte der Verkäuferin hieran gefährden. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Produkte durch Dritte gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Kunde  den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und die Verkäuferin umgehend von der Maßnahme zu informieren. Der Kunde ist berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiter zu verkaufen. Er tritt die Forderung auf den Verkaufserlös bereits jetzt in voller Höhe an die Verkäuferin ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Die Verkäuferin ist berechtigt diese Forderung im eigenen Namen beim Dritten einzuziehen, sofern der Kunde mit der Zahlung mehr als 10 Werktage in Verzug ist.

 

7. Rücktrittsrecht

Die Verkäuferin ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihr nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf eine fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden hindeuten und der Zahlungsanspruch der Verkäuferin hierdurch nach objektiver Betrachtung als gefährdet einzustufen ist. Von fehlender Kreditwürdigkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder ein solches mangels Masse abgewiesen wurde.

 

8. Rückgabe mit Zustimmungsvorbehalt

Der Kunde kann binnen einer Frist von 2 Wochen ab Anlieferung gegenüber der Verkäuferin schriftlich unter Angabe des Grundes mitteilen, bezüglich welcher Waren und Produkte er eine Rückgabe wünscht. Der Verkäuferin steht es frei,  ob sie diesem Rückgabewunsch entspricht und ob dies durch Rückrechnung oder Lieferung vom Kunden gewünschter Alternativwaren und –produkte erfolgt. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Rückgabemöglichkeit ist ausgeschlossen, wenn sich die Waren und Produkte nicht mehr in Originalverpackung befinden, Gebrauchsspuren aufweisen oder es sich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch handelt. Für den der Verkäuferin bei Rückgabe entstehenden Aufwand berechnet diese 10% des zurückgegebenen Netto-Warenwertes unter Zugrundelegung der Preise bei Bestellung durch den Kunden, mindestens jedoch 5,- €. 

 

9. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Rechtsverhältnis resultiert.

 

10. Mängelansprüche/Gewährleistungsfrist

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Ist der Kunde ein Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche 1 Jahr nach Ablieferung der Waren und Produkte, es sei denn, die Verkäuferin hat den Mangel arglistig verschwiegen oder der Mangel steht im Zusammenhang mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

11. Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Verkäuferin auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Gewährleistungsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung der Verkäuferin  wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

12. Schutzrechte / Freistellung

Beinhaltet der Vertrag die Bereitstellung von Entwürfen durch den Kunden, besteht seitens der Verkäuferin keine Prüfpflicht, ob die Entwürfe bestehende Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte, Warenzeichen, Geschmacksmuster oder sonstige Schutzrechte berühren oder verletzen. Im Fall einer Inanspruchnahme der Verkäuferin wegen einer Schutzrechtsverletzung infolge der Verwendung der Entwürfe des Kunden, stellt der Kunde die Verkäuferin von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen und Kosten im Innenverhältnis frei.

 

13. Gerichtsstand / Rechtswahl

Für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden ist Görlitz ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

 

14. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das Gesetz.

 

Brewes GmbH, Lindenallee 1-2, 02829 Markersdorf, Tel. 035829/ 628-0, Fax 035829/ 628-47